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Einbürgerungen

Einbürgerung


Dreigliedriges Bürgerrecht
Jeder Schweizer und jede Schweizerin besitzt gleichzeitig das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Schweizerbürgerrecht.
Wer das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, muss über eine Zusicherung des Schweizerbürgerrechtes, die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes und des Kantonsbürgerrechtes verfügen.

Wie wird man Wolfwiler Bürgerin oder Bürger?

Um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wohnsitzvoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige:

  • 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
  • 6 Jahre Wohnsitz im Kanton Solothurn
  • 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Wolfwil

Eine Verständigung in deutscher Sprache muss gewährleistet sein. Erst dann ist auch die Integration (Einfügung in die schweizerische gesellschaftliche Umwelt) und Assimilation (Annäherung und Angleichung an die Kultur) möglich.                             
Bewerber und Bewerberinnen, welche ein Einbürgerungsgesuch ab dem 1. März 2011 einreichen, müssen ab diesem Zeitpunkt einen Sprachstandsnachweis der EBZ mit einem ausgewiesenen ESP (europäisches Sprachenportfolio) Niveau A2 oder höher vorweisen können. Mehr Informationen zum Sprachstandsnachweis finden Sie hier.

Geburtsurkunde, Lebenslauf, Auszüge aus dem Strafregister sowie dem Betreibungs- und Konkursregister sind einzuholen und werden geprüft.

Ab Gesuchstellung bis zur Einbürgerung dauert es zirka 2-3 Jahre.

Das Einbürgerungsreglement sowie die Gebührenberechnung können beim Bürgergemeindepräsidenten verlangt werden.

Die Gesetzgebung über das Bürgerrecht des Kantons Solothurn gibt folgende Vorschriften:

Schweizerische Staatsangehörige, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gelebt haben und über einen guten Leumund verfügen, haben Rechtsanspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens 10 Jahren in der Gemeinde gelebt, die Schulen grösstenteils in der Schweiz besucht, die kantonalen Voraussetzungen erfüllt, und das Gesuch vor Vollendung des 22. Altersjahres gestellt haben, haben Rechtsanspruch darauf eingebürgert zu werden.

Erleichterte Einbürgerung
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid allein zuständig. Der Kanton wird vorher angehört und hat - wie auch die Gemeinde - ein Beschwerderecht. Wer im erleichterten Verfahren eingebürgert werden will, muss in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein. Zudem muss er die schweizerische Rechtsordnung beachten, und er darf die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kantons Solothurn:  oder des Bundesamrtes für Migration (BFM):



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