Merkblatt Baubewilligungsverfahren
Ordentliches Baugesuch: Das ordentliche Baugesuch ist die Regel. Ordentliche Baugesuche werden durch die Baubewilligungsbehörde publiziert und öffentlich aufgelegt. Wann braucht es eine Bewilligung? Die Kantonalen Bauverordnung (KBV) bildet die gesetzlichen Grundlagen für Bauvorhaben jeglicher Art. Im § 3 der KBV ist explizit aufgeführt, welche Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen. Ausser der Kantonalen Bauverordnung bilden das Baureglement der Einwohnergemeinde sowie das Zonenreglement mit dem dazugehörenden Zonenplan von Wolfwil einen integrierenden Bestandteil für die gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen von Bauvorhaben in Wolfwil. Erforderliche Unterlagen für Ihr Baugesuch (bitte in zweifacher Ausführung einreichen): - Baugesuchsunterlagen: Die Baugesuchsunterlagen können direkt hier unter Formulare herunterladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Kontaktperson Paul Jäggi, Telefon 062 926 37 60
- Baubeschrieb
- Aktueller Situationsplan 1:500 (nicht älter als sechs Monate): zu beziehen bei BSB + Partner Oensingen Telefon 062 388 38 38, http://www.bsb-partner.ch
- Projektpläne 1:100
- Brandschutzbewilligung der SGV bei allen Neu-, An- und Umbauten von Gebäuden
- Schriftliche Abmachung mit Nachbarn (z. B. Näherbaurecht, Grenzbaurecht etc.): Unterzeichung Situationspläne- und oder andere Pläne.
- Energietechnischer Massnahmennachweis
- Verträge
- Grundriss, Schnitt- und Fassadenpläne soweit nötig.
Kleines Baugesuch: Für das kleine Baugesuch gelten die gleichen Anforderungen wie beim ordentlichen Baugesuch. Jedoch können beim kleinen Baugesuch weniger Planunterlagen verlangt werden. Das kleine Baugesuch ist nur möglich, für abschliessend aufgezählte Bauvorhaben: | Gartenhaus | Innenausbauten, Zweckänderungen | | Pergola | Dachfenstereinbau | | Fassadenveränderung | Sitzplatzverglasungen/Windschutzwände | | Kleintierställe | Terrainveränderungen bis 50cm | | Hundezwinger | Stützmauern | | Bassin ganzjährlich | Einfriedungen (Zaun/Gartenmauer/Hecken) | | Gartencheminée | Palisadenwände | | Feuerungsanlagen | Parkplätze | | Reklamen, Schaukästen und Warenautomaten | |
Für oben genannte Bauten, muss nur das Formular „Baugesuch Kerndatenblatt“ ausgefüllt werden. Publikation: Jeden Donnerstag, Abgabe des Baugesuchs, mindestens 7 Arbeitstage vorher. Bauprofile: Die Bauprofile müssen vor der Publikation des Baugesuchs erstellt werden. Für weitere Fragen und Auskünfte, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung. 05. Dezember 2005 Baukommission Wolfwil
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