Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft und ersetzt somit das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912.
Die Sozialregion Thal-Gäu nimmt die Aufgaben in zwei Abteilungen wahr:
- Die Abklärungs- und Assistenzdienste führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörde (KESB) Thierstein-Dorneck/Thal-Gäu umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz durch.
- Private Mandatstragende werden von dieser Abteilung ausgebildet, betreut und begleitet.
- Die Mandatsdienste führen wie bisher im Auftrag der KESB die Mandate des Kindes- und Erwachsenenschutzes.
- Private Beistände (PriMa) sind weiterhin wichtig für unsere Schutzbedürftigen Menschen.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Dorneck-Thierstein/Thal-GäuWengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal
Tel. 062 311 91 77
Fax 062 311 91 60
kesb-dttg@ddi.so.ch
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