|
Jährlich finden 2 ordentliche Gemeindeversammlungen statt: - jeweils im Juni die Rechnungsgemeindeversammlung
- jeweils im Dezember die Budgetgemeindeversammlung
| Aufgaben: | - Die Rechnungsgemeindeversammlung genehmigt die abgeschlossene Rechnung des vergangenen Jahres nach deren Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission.
- Die Budgetgemeindeversammlung befindet über die vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres.
|
| Kompetenzen: | Der Souverän hat an den beiden Versammlungen die Kompetenz, Rechnung, bzw. Budget, zu akzeptieren oder zu verwerfen, d.h. an den Gemeinderat zurückzuweisen. |
| Voraussetzungen: | An den Gemeindeversammlungen stimmberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner Wolfwils ab 18 Jahren. |
| Nächste Gemeindeversammlungen: |
Es wurde keine Sitzung dieser Kategorie gefunden.
| Letzte Gemeindeversammlungen: | |
Zeige alle vergangenen Einträge
|