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Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

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  • Fr:09.00 - 11.30 / geschlossen

Inhalt

Im Jahre 1657 vereinbarten die Vögte von Bechburg [SO] und Falkenstein [SO] sowie der bernische Landvogt in Bipp in einem sogenannten “Wolfsbrief” (ein Vertrag) gegenseitige Unterstützung bei Treibjagden nach Wölfen und das Einfordern eines bescheidenen “Wolfsgeldes” (Steuer nach Bedarf) von den Untertanen ihrer Vogteien zur Deckung der jeweils anfallendden Unkosten. Das war bereits eine Art grenzüberschreitender Zweckverband. Auch südlich des Juras muss der Druck von Wölfen in den Jahren 1667 und 1668, vermutlich auch davor und danach, gross gewesen sein. Damals erinnerte der solothurnische Rat den neuen bernischen Vogt zu Bipp an den Wolfsbrief von 1657, und dessen Inhalt wurde erneut vertraglich beschlossen. Nicht immer aber erfahren wir von den stattgefundenen Wolfsjagden, lag deren Anordnung ja in der Vollmacht der Landvögte wie auch der Einzug des Wolfsgeldes bei ihren Untertanen. Diese Ausgaben und Einnahmen glichen sich in etwa aus, weshalb darüber nicht schriftlich Rechenschaft abgelegt werden musste. Und auch die Jagderfolge erscheinen kaum, wenn überhaupt, in den Quellen.
(Mehr zum Thema “Wolf” s. unter “Jüngere Neuzeit”: Der Wolf in Wolfwiler Siegel, Stempel, Wappen und Flaggen)