Ort
Mehrzweckhalle4628 Wolfwil
Informationen
- Voraussetzungen
An den Gemeindeversammlungen stimmberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner Wolfwils ab 18 Jahren.
An den Gemeindeversammlungen stimmberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner Wolfwils ab 18 Jahren.