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Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

Öffnungszeiten

  • Mogeschlossen / 14.00 - 17.00 Uhr
  • Di & Do09.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
  • Mi09.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
  • Fr:09.00 - 11.30 / geschlossen

Inhalt

Wir überdehnen das Hochmittelalter hier etwas und verstehen darunter die Zeit der Adelsherrschaften in unserer Gegend, soweit sie anhand von Urkunden nachgewiesen oder, davon abgeleitet, rekonstruiert werden können. Um 1400 schliesslich müssen Wolfwil und Fahr in den Besitz der Stadt Solothurn gelangt sein (s. bei: “Spätmittelalter”).
Die in unserer Umgebung ansässigen frühsten Herrschaftshäuser durften sich zum hohen Adel zählen, eine durch freie Geburt und wirtschaftliche Selbständigkeit herausgehobene Elite. Sie besassen ihr Allod (Grund und Boden), Twing und Bann (die Gebotsgewalt und die polizeiliche Gewalt in ihren Dörfern), den Kirchensatz (Anteil und Verpflichtungen gegenüber ihren Eigenkirchen) und häufig alle Bewohner als ihre Leibeigenen oder Hörigen, denen sie einen Hof oder ein Amt zu lehen gaben. Das Lehen als Recht war erblich, nicht aber z. B. der Besitz des Hofes. Dies alles wird als Adelsherrschaft, auch Feudalherrschaft oder in der Geschichtswissenschaft als Feudalismus bezeichnet.
An die Seite des germanischen Kollektiv-Besitzes war das römische Recht auf Privateigentum getreten. Beim Heranwachsen der Siedlungen zu mehreren Höfen aber blieb nach germanischem Recht das Allmendland (das allgemeine Land) bestehen, und das bis heute: der Kollektiv-Besitz “Allmend” der Bürgergemeinden.