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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

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Inhalt

Informationen

Datum
13. Juni 2021

Eidgenössische Vorlagen

1. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Damit Landwirtschaftsbetriebe vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie eine Reihe von Umweltauflagen einhal ten. Dieser sogenannte ökologische Leistungsnachweis umfasst unter anderem Auflagen zu Pflanzenschutz, Düngung, Tier haltung und Biodiversität. Dem Initiativkomitee gehen die Auf lagen zu wenig weit. Seines Erachtens wird mit den Direkt zahlungen eine Landwirtschaft unterstützt, die der Umwelt und dem Trinkwasser schadet. 

Die Vorlage
Die Initiative will die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen. Direktzahlungen sollen nur noch unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet werden: Landwirtschaftsbetrie be müssen pestizidfrei produzieren, sie dürfen in der Tierhal tung Antibiotika weder vorbeugend noch regelmässig einset zen und sie müssen in der Lage sein, ihre Tiere ausschliesslich mit Futter zu ernähren, das sie selber produzieren. So soll verhindert werden, dass zu viel Mist und Gülle anfallen. Auch die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung sollen auf diese Ziele ausgerichtet werden. Die Initiative könnte zu einer Verringerung der Produktion im Inland führen. In diesem Fall müssten zur ausreichenden Ernährung der Schweizer Bevölkerung mehr Lebensmittel importiert werden. Keine Auswirkungen hätte die Initiative auf Landwirtschafts betriebe, die keine Direktzahlungen erhalten.

Formulierung
Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 28,17 %
293
Nein-Stimmen 71,83 %
747
Stimmbeteiligung
60.63
Ebene
Bund
Art
Initiative

2. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Men schen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, werden sie genau geprüft. Nur von den Behörden zugelassene Produkte dürfen gebraucht werden. Auch die korrekte Ver wendung wird kontrolliert. Den Initiantinnen und Initianten reichen diese Vorgaben nicht.

Die Vorlage
Die Initiative will synthetische Pestizide in der Schweiz verbieten. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebens mitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngeleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirt schaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit.

Formulierung
Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 27,72 %
288
Nein-Stimmen 72,28 %
751
Stimmbeteiligung
60.75
Ebene
Bund
Art
Initiative

3. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Ausgangslage
Im Februar 2020 erreichte die Coronapandemie die Schweiz. Die Zahl der schweren Erkrankungen stieg rasch an. Der Bun desrat ergriff Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Unterstützung von Menschen und Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie litten. Er musste schnell handeln. Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Mass nahmen die gesetzliche Grundlage bot, stützte er sich auch auf Notrecht. Die Verfassung sieht für eine solche Krisensituation Notrecht vor. Allerdings ist dieses zeitlich befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament nahm es im September 2020 an und erklärte es für dringlich. Damit trat es sofort in Kraft.

Die Vorlage
Das Gesetz erteilt dem Bundesrat zusätzliche Kompeten zen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, und vor allem, um deren negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft zu mildern. Darin sind die Massnahmen enthalten, die für Bundesrat und Parlament zur Bewältigung der Pandemie und der Wirtschaftskrise weiterhin nötig sind. Das Gesetz regelt insbesondere verschiedene Finanzhilfen für Menschen und Unternehmen. Die wichtigsten sind die Kurzarbeitsentschädi gung, die Entschädigung des Erwerbsausfalls, die Härtefall hilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport. Das Gesetz ist befristet. Weil gegen das Gesetz das Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Formulierung
Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 53,33 %
552
Nein-Stimmen 46,67 %
483
Stimmbeteiligung
60.80
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

4. Vorlage

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage
Mit dem Klimawandel steigen die Temperaturen auf der ganzen Welt an. Die Hauptursache dafür ist der Ausstoss von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2). Dieses entsteht beispielsweise durch das Heizen mit Erdöl oder das Verbrennen von Kerosin beim Fliegen. In der Schweiz bekom men vor allem die Landwirtschaft und der Tourismus den Klimawandel stark zu spüren. Hitzetage, Trockenheit und Überschwemmungen nehmen zu, Schneemangel und Erdrutsche häufen sich. Bundesrat und Parlament wollen darum den CO2-Ausstoss der Schweiz weiter senken. Dieses Ziel wollen sie mit dem neuen CO2-Gesetz (Totalrevision) erreichen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Die Vorlage
Mit dem revidierten CO2-Gesetz knüpft die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese. Das Gesetz enthält verschiedene Massnahmen, um den CO2-Ausstoss bis 2030 weiter zu senken. Es setzt weiterhin auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. Klimafreundliches Verhalten wird belohnt. Wer hingegen viel CO2 verursacht, zum Beispiel wer viel fliegt, zahlt mehr. Investi tionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gefördert. Dadurch können etwa Gebäude saniert und Ladestationen für Elektroautos gebaut werden. Beim Verkehr sorgt das Gesetz dafür, dass Fahrzeuge auf den Markt kommen, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen.

Formulierung
Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 32,63 %
339
Nein-Stimmen 67,37 %
700
Stimmbeteiligung
60.80
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

5. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Ausgangslage
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 haben terroris tisch motivierte Täter in Europa mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament eine neue rechtli che Grundlage geschaffen: Künftig kann die Polizei präventiv besser eingreifen. Wegen Grundrechtsbedenken wurde gegen das neue Gesetz das Referendum ergriffen.

Die Vorlage
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Be kämpfung von Terrorismus ermöglicht es den Behörden, gegen Personen vorzugehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Diesen terroristischen Gefährdern können unter ande rem eine Meldepflicht oder ein Kontakt- oder Ausreiseverbot auferlegt werden. Im äussersten Fall kann jemand auch unter Hausarrest gestellt werden. Der Hausarrest muss immer von einem Gericht bewilligt werden. Hat ein Kanton, der NDB oder allenfalls eine Gemeinde konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr, kann die zuständige Behörde die neuen Massnahmen beim Bundesamt für Polizei (fedpol) bean tragen. Die betroffene Person kann gegen jede angeordnete Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein reichen. Gemäss Bundesrat und Parlament ist die Vorlage mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar.

Formulierung
Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 61,11 %
627
Nein-Stimmen 38,89 %
399
Stimmbeteiligung
60.22
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Kantonale Vorlagen

1. Vorlage

Angenommen
Beschreibung

Das Bundesamt für Strassen ASTRA beabsichtigt, in Oensingen auf dem Areal «Unter der Gass» ein Schwerverkehrskontrollzentrum zu bauen. Dieses soll zwischen 2021 bis 2023 realisiert werden. Der Betrieb dieses Schwerverkehrskontrollzentrums wird – im Auftrag des ASTRA – von 16 Mitarbeitenden der Dienststelle Verkehrstechnik der Kantonspolizei sichergestellt. Dafür wird der Kanton Solothurn vom ASTRA entschädigt.

Aus betrieblichen Gründen sollen im neuen Schwerverkehrskontrollzentrum nicht nur diese 16 Mitarbeitenden, sondern auch die übrigen 15 Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes der Kantonspolizei untergebracht werden. Diese sind verantwortlich für die verbleibenden verkehrspolizeilichen Spezialaufgaben wie beispielsweise die Koordination und die Disposition von Ausnahmetransporten sowie die photogrammetrische Aufnahme und anderweitige Dokumentation von Verkehrsunfällen.

Mit der Verlegung des ganzen Verkehrsdienstes vom heutigen Standort «Neumatt» ins neue Schwerverkehrskontrollzentrum «Unter der Gass» können organisatorische und betriebliche Synergien genutzt werden.

Die Gesamtkosten des Neubaus Schwerverkehrskontrollzentrum belaufen sich auf 19,25 Millionen Franken. Bauherr ist der Bund. Der Kanton Solothurn soll sich mit 5,9 Millionen Franken an den Projektkosten beteiligen, damit die Verkehrstechnik das Gebäude mitnutzen kann. Im Gegenzug werden über 40 Jahre keine Mietkosten für die Einmietung der Dienststelle Verkehrstechnik erhoben.

Formulierung
Neubau des Schwerverkehrskontrollzentrums SVKZ in Oensingen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 74,56 %
680
Nein-Stimmen 25,44 %
232
Stimmbeteiligung
54.05
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum