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Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

Öffnungszeiten

  • Mogeschlossen / 14.00 - 17.00 Uhr
  • Di & Do09.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
  • Mi09.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
  • Fr:09.00 - 11.30 / geschlossen

Inhalt

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, sowie die Grundsteuern.

Steuererklärung
Die Steuererklärung für natürliche Personen ist direkt beim Kantonalen Steueramt in Solothurn einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom Steueramt Kanton Solothurn.

Berechnung Gemeindesteuern
Die Gemeindesteuer berechnet sich in Prozenten der einfachen Staatssteuer. Ihre Steuern können Sie anhand des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens mit dem Steuerrechner berechnen lassen. 

Basis für den Vorbezug der Gemeindesteuern
Als Vorbezug wird der Steuerbetrag gemäss der letzten definitiven Staatssteuer-Veranlagung in Rechnung gestellt. Der Steuervorbezug ist in drei Raten mit nachfolgenden Fälligkeiten zu begleichen:

  1. Rate: 30. April 
  2. Rate: 31. August
  3. Rate: 30. November

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsschein benutzen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend. Bei Online-Zahlungen ist zu beachten, dass der korrekte Einzahlungsschein als Vorlage verwendet wird. Wichtig ist, dass die entsprechende Referenz-Nummer vom Einzahlungsschein und die korrekte Schreibweise der Zahlungsempfängerin verwendet wird. Nur so können wir garantieren, dass Ihre Zahlung korrekt verbucht wird. 

Änderung der finanziellen Verhältnisse
Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse wesentlich verändert und führen diese im Vergleich zum Vorjahr zu einer massgeblich tieferen/höheren Steuerberechnung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne. 

Stundung
Ist Ihnen die termingerechte Zahlung der Gemeindesteuern nicht möglich, kann Ihnen die Abteilung Finanzen, auf Gesuch hin, angemessene Stundungen gewähren. 

Vollmacht
Falls Sie für Ihre Steuerangelegenheiten einen Vertreter einsetzen möchten (Treuhänder, Privatperson), benötigen wir zwingend eine von beiden Parteien unterschriebene Vollmacht

Preis

gratis

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