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Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 17:00
Dienstag: 07:00 - 10:00
Mittwoch: 10:00 - 14:00
Donnerstag: 07:00 - 10:00
Freitag: geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Der Telefondienst ist ausserhalb der Öffnungszeiten nicht gewährleistet.

Inhalt

Wenn Sie Ihre Niederlassung in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Aufenthalt (Nebenwohnsitz) melden und brauchen eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt.

Beschreibung

Der Begriff Aufenthalt bezieht sich auf eine minimale Anwesenheitsdauer zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens und für eine begrenzte Dauer (z.B. als Wochenaufenthalter). Im Falle eines Aufenthalts verfügen die betroffenen Personen weiterhin über einen anderen Niederlassungsort in der Schweiz.

Die minimale Aufenthaltsdauer liegt bei mindestens drei ununterbrochenen Monaten bzw. drei Monaten, die innerhalb eines Jahres verteilt sind.

Der Heimatausweis kostet CHF 10.00. Wird eine Postzustellung gewünscht, werden die Portokosten von CHF 2.00 verrechnet.
Bei Abholung am Schalter entfällt die Gebühr für Porto/Versand im Betrag von CHF 2.00

Aktionen

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