Wenn Sie Ihre Niederlassung in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Aufenthalt (Nebenwohnsitz) melden und brauchen eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt.
Beschreibung
Der Begriff Aufenthalt bezieht sich auf eine minimale Anwesenheitsdauer zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens und für eine begrenzte Dauer (z.B. als Wochenaufenthalter). Im Falle eines Aufenthalts verfügen die betroffenen Personen weiterhin über einen anderen Niederlassungsort in der Schweiz.
Die minimale Aufenthaltsdauer liegt bei mindestens drei ununterbrochenen Monaten bzw. drei Monaten, die innerhalb eines Jahres verteilt sind.
Der Heimatausweis kostet CHF 10.00. Wird eine Postzustellung gewünscht, werden die Portokosten von CHF 2.00 verrechnet.
Bei Abholung am Schalter entfällt die Gebühr für Porto/Versand im Betrag von CHF 2.00
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 062 926 37 60 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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