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Kontakt

Gemeindeverwaltung

Hauptstrasse 8
4628 Wolfwil

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Map: Bahnhofstrasse 46 / 8902 Urdorf

Öffnungszeiten

  • Mogeschlossen / 14.00 - 17.00 Uhr
  • Di & Do09.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
  • Mi09.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
  • Fr:09.00 - 11.30 / geschlossen

Inhalt

Todesfall - was ist zu tun?

Die meisten von uns kommen früher oder später in die Lage, einen Todesfall regeln zu müssen. Wir möchten Ihnen nachstehend den Ablauf in unserer Gemeinde bekannt geben und zusätzlich vermitteln wir Ihnen einige wissenswerte Anhaltspunkte, die Ihnen von Nutzen sein können. 

Formalitäten

Todesfall zu Hause - wie gehe ich vor?

  • Angehörige verständigen einen Arzt, der den Tod bestätigt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. 
  • Bitte mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen. Gemeinsam klären wir die Details der Bestattung (Endläuten, Art und Datum der Bestattung) und wir nehmen die Angaben der Kontaktperson entgegen.
  • Die ärztliche Todesbescheinigung ist im Original zusammen mit dem Familienbüchlein (falls vorhanden) der Gemeindeverwaltung zu übergeben. Die Gemeindeverwaltung wird diese Dokumente ans zuständige Zivilstandsamt weiterleiten. 
  • Das zuständige Pfarramt ist bezüglich eines Beerdigungstermins zu kontaktieren. 
     

Todesfall im Spital oder im Alters- und Pflegeheim

  • Das Pflegepersonal kennt sich bezüglich Vorgehen bei einem Todesfall gut aus. Die ärztliche Todesbescheinigung im Original wird vom Spital, resp. Alters- und Pflegeheim an das zuständige Zivilstandsamt geschickt. Die Angehörigen erhalten eine Kopie. 
  • Weiteres Vorgehen analog "Todesfall zu Hause". Anstelle des Originals der Todesbescheinigung ist eine Kopie mitzubringen.
     

Unfalltod / Suizid

  • Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall (Unfall / Suizid) muss die Polizei beigezogen werden. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt. 
  • Sobald die Todesbescheinigung vorliegt ist analog "Todesfall zu Hause" vorzugehen. Das Original der Todesbescheinigung ist vorzulegen bei einem Todesfall in Wolfwil, andernfalls ist eine Kopie mitzubringen.


Inventuraufnahme

Der Inventurbeamte, Renato Kissling, wird sich nach einigen Tagen mit den Angehörigen zur Aufnahme des Erbschaftsinventars in Verbindung setzen. 


Von Amtes wegen werden informiert

  • Das zuständige Zivilstandsamt
  • Erbschaftsamt
  • Die Ausgleichskasse


Private

Folgende Meldungen sind von privater Seite aus zu erstatten:

  • Orientierung von Verwandten und Freunden
  • Bestattungsdienst informieren
  • Todesanzeige verfassen, drucken lassen und versenden, allenfalls in Zeitungen erscheinen lassen
  • Klären der Details der Abdankungsfeier und Bestattung: Gottesdienstgestaltung, Grabredner, Vereine, Musik, usw. 
  • Danksagungskarten verfassen, drucken lassen und verschicken, allfenfalls in den Zeitungen publizieren. 
  • Benachrichtigung an:
    • Arbeitgeber
    • Versicherungen / Krankenkasse
    • Pensionskasse
    • Bank / Post
    • Militär / Zivilschutz
    • Wohnungsvermieter
    • Vereine / Institutionen
    • Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
    • Motorfahrzeugkontrolle
    • Radio / Fernseh
    • usw. 


Eine kleine Hilfe zur Erledigung aller notwendigen Aufgaben bei einem Todesfall bietet unser Merkblatt. Dieses finden Sie unten angefügt.

Zugehörige Objekte

Name
Todesfall_Merkblatt_fur_die_Angehorigen.pdf Download 0 Todesfall_Merkblatt_fur_die_Angehorigen.pdf
Bestattungsreglement_ab_1._Juli_2018.pdf Download 1 Bestattungsreglement_ab_1._Juli_2018.pdf