An- und Abmeldung
Alle Hunde müssen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet und in der Hundedatenbank AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. registriert sein. Auch Halterwechsel und der Tod eines Hundes sind baldmöglichst bei uns zu melden. Bitte bringen Sie dazu den Impfausweis Ihres Hundes mit oder benachrichtigen Sie uns per E-Mail.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund haben, müssen Sie dies ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle melden. Eine Haftpflichtversicherung muss zwingend vorgewiesen werden. Sie erhalten von uns eine Personen-ID. Diese benötigen Sie für den Zugang im AMICUS und der Tierarzt kann damit Ihren Hund in der nationalen Datenbank für Hunde (AMICUS) erfassen.
Hundedatenbank AMICUS
Seit dem 1. Januar 2016 ist die nationale Datenbank für Hunde AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in Betrieb. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in dieser Datenbank registriert sein. Die Halter sind dafür verantwortlich, dass die hinterlegenten Daten stimmen.
Abgabeneinzug
Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden sind alle Hundehalter verpflichtet, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen, im Kanton gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Der Bezug erfolgt durch die Einwohnergemeinden.
Von der Abgabe befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps, Blindenführhunde, sowie Hunde, für die der Hundehalter die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde in der Schweiz entrichtet hat (hierfür ist ein Beleg vorzuweisen).
Die Einwohnergemeinde Wolfwil hat die jährliche Abgabe auf CHF 65.00 festgelegt. Zusätzlich wird Kontrollzeichengebühr des Kantons in Höhe von CHF 35.00 in Rechnung gestellt.
Alle in der Hundedatenbank AMICUS registrierten und in Wolfwil wohnhaften Halter von Hunden erhalten eine Rechnung, zusammen mit Informationen des Kantons.
Der Bezug der Abgabe wird vorgängig jeweils im Anzeiger Thal Gäu Olten sowie auf der Gemeindewebsite unter der Rubrik Neuigkeiten publiziert.
Bewilligungspflicht
Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen.
Es werden nur reinrassige Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, welche aus einer FCI-anerkannten Zucht mit entsprechenden Abstammungspapieren entstammen, bewilligt.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Mischlinge der oben aufgeführten Rassen, der American Pit Bull Terrier (keine FCI-anerkannte Rasse) sowie der American Bully (gemäss Datenbank als Mischling des American Staffordshire Terriers definiert; keine FCI-anerkannte Rasse) nicht bewilligungsfähig sind und somit im Kanton Solothurn nicht gehalten werden dürfen.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Unklarheiten ist der Veterinärdienst direkt zu kontaktieren. VeterinärdienstesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeverwaltung | 062 926 37 60 | Kontaktformular |
