Benötigen Sie Auskunft über die aktuelle Adresse einer in einer Solothurner Gemeinde gemeldeten Person? Gerne erteilen wir Ihnen eine Adressauskunft mit den zulässigen Daten. Personendaten dürfen gemäss Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) bekannt gegeben werden, wenn dafür eine Rechtsgrundlage nach § 15 besteht.
Beschreibung
Sofern keine Datensperre hinterlegt ist, werden auf schriftliche Anfrage folgende Daten bekannt gegeben (§ 22 InfoDG):
- Gegenwärtige und evtl. frühere Adressen in der Gemeinde
- Nach Abmeldung: Wegzugsort; Ob die Adresse im Wegzugsort bekannt gegeben werden darf, entscheidet sich hingegen nach dem kantonalen Datenschutzrecht des Wegzugsorts. Zuständig für die Bekanntgabe ist allein der Einwohnerdienst des Wegzugsorts
- Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Staatsangehörigkeit, Adresse, Zuzugs und Wegzugsort sowie Datum von Zu- und Wegzug einzelner Personen
- Zivilstand und Todesdatum nur, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird
Die Adressanfrage kostet CHF 10.00.
