Die Wasser-/Abwasserrechnungen für das 1. Semester 2025 wurden versendet.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Rechnung auch die Kehrichtgrundgebühr für das ganze Jahr 2025 enthalten ist.
Gemäss neu gültigem Abfallreglement per 01.01.2025 wird die Jahresgebühr des Kehrichts per Stichtag 30.06.2025 erhoben und jeweils mit der Wasser-/Abwasserrechnung vom 1. Semester eingefordert .
Die Kehrichtgebühr wird pro Wohnung und pro Gewerbeeinheit verrechnet. Falls sie in Ihrem Eigenheim ein Unternehmen als Juristische Person betreiben, könnten somit 2 Grundgebühren enthalten sein, welche bis anhin mit der Steuerrechnung eingefordert wurden.
Auch für leerstehende Wohnungen wird eine Kehrichtgrundgebühr fällig.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.