Laut Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung haben Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2026 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der Daten aus der Datenbank AMICUS (Stichtag 1. April 2026)
Alle Hundebesitzer, die keine Rechnung erhalten, sind aufgefordert, sich bis spätestens 30. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Wolfwil zu melden.
Die Steuer beträgt Fr. 100.- pro Hund. (inkl. Fr. 35.- kantonale Hundesteuer)
Für nicht gemeldete Hunde oder verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 50.- verrechnet.
Wichtig:
Alle Hunde müssen tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Hundehalter sind verantwortlich für Meldungen an AMICUS bei Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod des Hundes.
Anschaffung und Um- oder Wegzug melden Sie bei der Gemeindeverwaltung Wolfwil
Gemäss kantonalem Gesetz über das Halten von Hunden (§10) ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst inkl. derjenigen Personen, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigen. Wir bitten Sie, bei der Anmeldung den Nachweis zu erbringen.
Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar
GEMEINDEVERWALTUNG WOLFWIL
