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Inhalt

Informationen

Datum
7. März 2021

Eidgenössische Vorlagen

1. Vorlage

Angenommen
Ergebnis
Ja zum Verhüllungsverbot
Beschreibung

Seit mehreren Jahren werden in der Schweiz Diskussionen um ein Verhüllungsverbot geführt. Der Bundesrat und das eid genössische Parlament sprachen sich immer gegen ein schweiz weites Verbot aus. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. Andere Kantone haben sich dagegen entschieden. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugäng lich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.

Formulierung
1. Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,82 %
530
Nein-Stimmen 41,18 %
371
Stimmbeteiligung
53.0 %
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

2. Vorlage

Abgelehnt
Ergebnis
E-ID-Gesetz
Beschreibung

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-IDAnbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstel lung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID überlässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als üblich.

Formulierung
2. Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 48,68 %
441
Nein-Stimmen 51,32 %
465
Stimmbeteiligung
53.0 %
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

3. Vorlage

Angenommen
Ergebnis
Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Beschreibung

Schweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Um ihnen den Zugang zu ausländischen Märkten zu sichern und zu verbessern, unterhält die Schweiz ein breites Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern. Heute erschweren hohe Zölle und andere Barrieren den Handel mit Indonesien, dem bevölkerungsmässig viertgrössten Land der Welt. Deshalb hat die Schweiz auch mit Indonesien ein Abkommen ausgehandelt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird insbesondere, dass die Schweiz die Zölle für Palmöl unter bestimmten Voraussetzun gen senkt.

Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Es bringt Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesi schen Markt in eine mindestens gleich gute Ausgangslage wie ihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrar produkte hingegen baut sie die Zölle nur teilweise ab, dies zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und die Schweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Für den Import von indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für eine beschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmöl zu diesen Bedingungen importieren will, muss nachweisen, dass es unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde.

Formulierung
3. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,20 %
540
Nein-Stimmen 39,80 %
357
Stimmbeteiligung
52.7 %
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum

Kantonale Wahlen

Kantonsratswahlen

Stimmbeteiligung
46.9 %
Ebene
Kanton
Art
Legislative

Regierungsratswahlen

Stimmbeteiligung
44.6 %
Ebene
Kanton
Art
Exekutive

Zugehörige Objekte

Name
20210307_Wolfwil_Protokoll_Formular_4_Proporzwahl_KR.pdf Download 0 20210307_Wolfwil_Protokoll_Formular_4_Proporzwahl_KR.pdf
20210307_Wolfwil_Protokoll_Formular_2_Proporzwahl_Amtei_1.pdf Download 1 20210307_Wolfwil_Protokoll_Formular_2_Proporzwahl_Amtei_1.pdf
20210307_Wolfwil_Formular_3b_Panaschierstatistik_Proporzwahl_Amtei.pdf Download 2 20210307_Wolfwil_Formular_3b_Panaschierstatistik_Proporzwahl_Amtei.pdf
20210307_Wolfwil_Wahlprotokoll_RR.pdf Download 3 20210307_Wolfwil_Wahlprotokoll_RR.pdf